Haus Wiesengrund

Vermietung

Infos zur Vermietung unseres Vereinsheims.

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Mietkosten

für Vereinsmitglieder:
82,00 € brutto (inkl. MWSt.) = 68,91 € netto

für Firmen/Nichtmitglieder:
166,60 € brutto (inkl. MwSt) = 140,00 € netto

Die Kosten für die Endreinigung betragen 50,00 € zzgl. MwSt.. Der Vermieter behält sich vor, bei starken Verschmutzungen den doppelten Betrag (100,00 €) zu erheben.

Mietbedingungen

1. Das Vereinsheim wird grundsätzlich ohne Kücheninventar vermietet. Die Vermietung ist nur an Personen gestattet, die das 21. Lebensjahr vollendet haben. Dies ist durch Vorlage des Personalausweises darzulegen. Die Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet.
Bei einer Vermietung von Geschirr und Besteck wird eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.

2. Der Vertrag wird gültig, wenn die ‚Terminschutz-Anzahlung’ von 100,00 € bezahlt wurde. Der Betrag wird mit dem Mietpreis verrechnet.

3. Wenn nicht anders vereinbart, gilt die Mietzeit (=Ablesezeit) von 12.oo Uhr vor dem Miettag bis 12.oo Uhr am Tag nach dem Miettag (= 48 Std.)

4. Es wird ausdrücklich vereinbart,
· dass die Nachtruhe (ab 22.oo Uhr) einzuhalten ist,
· dass bei Verlassen des Vereinsheimes Fenster und Türen zu schließen sind. Für ordnungswidriges Verhalten haftet der Mieter.
· dass das Vereinsheim ‚besenrein’ an den Vermieter zurück zu übergeben ist. Anfallender Abfall ist vom Mieter abzufahren und zu entsorgen.
· dass die Außenanlagen (Zufahrt, Parkplatz, Rasenflächen) gesäubert und wie im übernommenen Zustand an den Vermieter zu übergeben sind.

Der Mieter trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitung und nachfolgenden Abwicklung. Der Mieter haftet insbesondere für alle durch den Veranstalter, dessen Beauftragte, Gäste oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung und den gemieteten Räumlichkeiten verursachten Personen- und Sachschäden und befreit den Vermieter und die Grundstückseigentümerin von allen Schadensersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können. Nicht durch das Hauspersonal zu vertretene Feueralarme sind für den Mieter kostenpflichtig.
Dies gilt auch für die Verantwortungsverteilung nach der Sonderbauverordnung, Teil 1 in der jeweils gültigen Fassung. Der Vermieter überträgt alle Verpflichtungen die sich aus der SBauVO, Teil 1 ergeben insbesondere des § 38 Abs. 1-4 (Verantwortliche Personen, Veranstalter und Beauftragten) an den Mieter, den Veranstalter bzw. an die mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen.

5. Getränke sind ausschließlich bei der Fa. Getränke Waschk, Papestraße 37, 59929 Brilon, Tel. 02961/5 27 25 zu bestellen.
Als Biersorte ist ausschließlich Bier der Krombacher Brauerei auszuschenken.

Kontakt

Gaby Pasenau
Tel: 02961 - 525 42
Handy: 0171 - 770 46 36
E-Mail: pasi.brilon@t-online.de

 

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